Problem
- Bis zum vollendeten 40. Lebensjahr nach 36 bis 60 Monaten,
- ab dem vollendeten 40. bis zum vollendeten 60. Lebensjahr nach 24 bis 36 Monaten
- und ab dem vollendeten 60. Lebensjahr nach 12 bis 24 Monaten.

Lösung
Die Altersstaffelung der Untersuchungsprofile ist auch in BASIS möglich, falls gewünscht. Öffnen Sie Datenpflege → Untersuchungsprofile und wählen Sie im Katalog links das zu konfigurierendes Untersuchungsprofil aus. Es wird der Reiter Allgemein angezeigt, auf dem Sie die nötigen Einstellungen eintragen können.
Schritt 1: Folgeuntersuchung aktivieren
Setzen Sie für Folgeuntersuchung den Haken, damit bei Nachuntersuchungen automatisch eine Frist eingetragen wird.
Ansonsten bleibt bei Neuanlage der Untersuchung die Frist leer, auch wenn im Untersuchungsprofil Fristen hinterlegt wurden.

Schritt 2: niedrigste und höchste Altersstufe definieren
Definieren Sie zwei Altersstufen in der Zeile “Erste Nachuntersuchung nach”:
Unter “Alter <=” die niedrigste Altersstufe eingeben, in unserem Beispiel 39 (Lebensjahr)
Unter “Alter >=” die höchste Altersstufe eingeben, in unserem Beispiel 60 (Lebensjahr)

Schritt 3: Frist-Monate eingeben
Geben Sie die Frist-Monate ein.
Rechts neben “Alter <=” die Frist für die niedrigste Altersstufe eingeben, in unserem Beispiel 36 Monate.
Also Alter <= 39 alle 36 Monate
Rechts neben “Alter >=” die Frist für die höchste Altersstufe eingeben, in unserem Beispiel 12 Monate.
Also Alter >= 60 alle 12 Monate

Nun geben Sie die Frist für die mittlere Altersstufe in der ersten Spalte ein. In unserem Beispiel ist die mittlere Altersstufe zwischen 39 und 60, also 40.-59.Lebensjahr und die Frist ist 24 Monate.

Zum Schluss die Zeile “Weitere Nachuntersuchungen nach” nach demselben Schema ergänzen.

Schritt 4: speichern
Die Eingaben werden beim Wechsel der Navigation - z. B. ein in anderes Untersuchungsprofil oder mit Klick auf OK in der blauen Buttonleiste gespeichert.
Ergebnis
In unserem Beispiel G25 werden ab jetzt bei Neuanlage eines Untersuchungsvorganges folgende Fristen altersgestaffelt berücksichtigt:
- bis zum vollendeten 40. Lebensjahr Frist nach 36 Monaten,
- ab dem vollendeten 40. bis zum vollendeten 60. Lebensjahr Frist nach 24 Monaten
- und ab dem vollendeten 60. Lebensjahr Frist nach 12 Monaten.