
Die Digitale Signatur ist ein kostenpflichtiges BASIS 6 Modul. Es hat zwei grundsätzliche Verwendungsmöglichkeiten.
Die erste Verwendungsmöglichkeit bezieht sich auf ärztliche Bescheinigungen und auf sonstigen digitalen Schriftverkehr, die mit dem Modul digital signiert werden können.
Hierbei stellt die Digitale Signatur eine rechtsgültige Unterschrift dar, die automatisch als Hintergrundprozess erfolgt. Die digital signierten PDFs können passwortverschlüsselt und mit verschiedenen Restriktionen belegt werden. So lässt sich bspw. definieren, dass die signierten Dokumente nicht gedruckt werden können.
Für jede in BASIS 6 definierte Druckvorlage kann separat festgelegt werden, ob der Benutzer (Arzt) unterschreibt oder ein digitaler Firmenstempel verwendet wird.
Die zweite Verwendungsmöglichkeit bezieht sich auf die Unterschrift durch einen Beschäftigten, bspw. bei der Unterzeichnung einer Impfeinverständniserklärung oder einer Einwilligungserklärung zum Datenschutz. Eine solche Signatur erfolgt mit Hilfe eines Unterschriftenpads.
Technische Voraussetzungen Administration
Um ärztliche Bescheinigungen und sonstigen digitalen Schriftverkehr digital zu signieren, ist die Digitale Signatur als Zertifikat in BASIS 6 zu hinterlegen. Sofern der Kunde ein solches Zertifikat nicht bereitstellen kann, kann Medisoft diese Dienstleitung für den Kunden übernehmen. Dafür benötigt Medisoft persönliche und zu verifizierende Daten, wie z.B. eine Kopie Ihres Personalausweises.
Für die Unterschrift durch einen Beschäftigten wir ein Unterschriftenpad benötigt. Hier wird das kompatible Gerät durasign Pad NG 10 von der Firma StepOver empfohlen.
Prozess
Nach der einmaligen Einrichtung der Digitalen Signatur in BASIS 6 und der Anbindung eines Unterschriftenpads können definierte Druckvorlagen für die beiden Verwendungsmöglichkeit genutzt werden.
Rechtliches
Durch Verwendung personalisierte Digitale Signaturen als Zertifikat stellt die Digitale Signatur eine rechtsgültige Unterschrift dar.